Ab dem 19. Mai 2027 gilt für Mopeds und Motorräder ein neues Pickerl-Intervall: Die erste Begutachtung ist erst vier Jahre nach der Erstzulassung fällig, danach alle zwei Jahre, ab dem 10. Jahr wieder jährlich (4-2-2-2-1 statt bisher 3-2-1). Die Neuregelung gilt auch für bereits zugelassene Fahrzeuge. Wer dadurch einen späteren Termin hat, kann bei der Zulassungsstelle, einer Begutachtungsstelle oder der Landesprüfstelle ohne neue Prüfung eine Austauschplakette mit korrigierter Lochung bekommen. Das geht ab 19. Mai 2027, einmal pro Fahrzeug, und kostet den Plakettenpreis plus höchstens 10 Euro. Wichtig: Die viermonatige Nachfrist entfällt, die Begutachtung muss also spätestens im gelochten Monat erfolgen, darf aber bis zu vier Monate früher gemacht werden.
Auf Antrag bei der Behörde kann man das Begutachtungsmonat ändern.
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